Uns ist sehr wichtig, dass der Ablauf bei Eintritt eines Verlusts, Diebstahls oder Totalschadens einfach und unkompliziert für Dich ist.
Im Verlustfall, benötigt Deine Hörakustikerin bzw. Dein Hörakustiker nur eine entsprechende Verlustanzeige von Dir.
Wurden eines oder beide Hörgeräte gestohlen, benötigt Deine Hörakustikerin oder Dein Hörakustiker einfach nur die entsprechende Diebstahlsanzeige von Dir.
Sollte ein Totalschadensfall aufgetreten sein, beschreibst Du den Schadenshergang in drei bis fünf kurzen Sätzen Deiner Hörakustikerin oder Deinem Hörakustiker.
So einfach ist das!