Deine Krankenkasse übernimmt, abhängig von Deinem Hörverlust, in der Regel die Kosten für eine einseitige oder beidseitige Versorgung mit Basismodellen, diese setzt sich wie folgt zusammen:
- Einseitige Versorgung (ein Hörgerät, ein Ohr): € 792,-- (inkl. MwSt)
- Beidseitige Versorgung (zwei Hörgeräte, zwei Ohren): € 1.425,60 (inkl. MwSt)
Du siehst also, wer wieder gut hören möchte, bekommt Unterstützung. Voraussetzung für einen Zuschuss durch deine Krankenkasse ist die ärztliche Verordnung deiner HNO-Ärztin bzw. deines HNO-Arztes.
Der Grad der Hörminderung entscheidet über die Zuzahlungsbeträge der Krankenkassen. Bei Kunden mit außergewöhnlichen Hörminderungen, sogenannten Sonderversorgungen, gibt es deutlich höhere, individuell zusammengesetzte Zuzahlungsbeträge. Für Kunden, die mitten im Berufsleben stehen, gibt es ebenfalls höhere Grundbeträge der Krankenkassen, die individuell zusammengesetzt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die österreichischen Sozialversicherungen sogar die gesamten Kosten für deine Hörgeräte.
Gerne informieren wir Dich in einem persönlichen Gespräch!